Härtefall
Von einem Härtefall spricht man, wenn ein atypischer Sachverhalt, der erheblich im vom gesetzlichen vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelung oder Ausnahmeentscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. Der Begriff Härtefall formuliert einen allgemeinen, unbestimmten Rechtsbegriff, den man bei der Rechtsanwendung im Einzelfall präzisieren muss. Die Rechtsanwendung unterliegt, anders als Ermessensentscheidungen, der uneingeschränkten richterlichen Überprüfung. Die Härtefallregelung gilt für Menschen mit besonders geringen Einkommen. In diesem Fall steht diesen Personen ein doppelter Festzuschuss zu. 2022 beispielsweise ist die Grenze des Bruttoeinkommens für Alleinstehende bei 1.316 Euro und für jemanden mit einem Angehörigen bei 1.809,50 Euro. Für jeden weiteren Angehörigen 329,00 Euro zusätzlich.
Trotzdem ist im Falle eines Härtefalles stets eine gesonderte Antragstellung und Prüfung erforderlich.
Jeder Vertragszahnarzt benötigt seit 2004 mindestens 125 Zahnarzt Fortbildungspunkte bzw. Zahnarzt Punkte. Auf Fortbildungen kann er beispielsweise diese Zahnarzt Punkte sammeln.