KFO

Die Kieferorthopädie als Zweig der Zahnmedizin beinhaltet Probleme im Zusammenhang mit Kiefern, Kiefergelenken und Zähnen und vor allem Probleme im Zusammenhang mit der Luxation von Zähnen. Daher ist die Kieferorthopädie auch in den Bereich der Unterkiefer- und Zahnverstellung unterteilt. Die kieferorthopädische Behandlung basiert auf einer gezielten Diagnose, gefolgt von einem Rückruf und einer Funktionsanalyse, begleitet von Röntgenstrahlen. Auf diese Weise kann der Kieferorthopäde die Ursache der Hauptbeschwerde oder Funktionsstörung um den Kiefer herum zuverlässig identifizieren und die Behandlung an der geeigneten Stelle beginnen. Die entsprechenden Behandlungsmethoden für die Kieferorthopädie umfassen Zahnbewegungen, funktionelle Kieferorthopädie oder chirurgische Kieferorthopädie.  
Die Kieferorthopädische Behandlung beginnt meistens erst ab dem 9. Lebensjahr, doch schon im Kindergarten kann man eine Erstuntersuchung durchführen. Sollte der Kieferorthopäde feststellen, dass eine Zahnspange benötigt wird, stellt er einen Behandlungsplan auf um die Fehlstellungen im Kiefer wieder zu berichtigen. Eine Zahnspange stellt sich nur bei einer medizinischen Notwendigkeit als nötig heraus. Dazu zählen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hier auch psychischer Art, da Jugendliche oft eine psychische Belastung tragen wenn die Ästhetik der Zähne nicht stimmt. 
Aber auch erwachsene können eine feste Zahnspange tragen um beispielsweise einen Fehlbiss zu korrigieren, hier kann es nötig sein einige Zähne zu ziehen um diese Richtigstellung zu ermöglichen. 
 
Kieferorthopäden sind Zahnärzte mit einer fachspezifischen Weiterbildung zum „Fachzahnarzt oder Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“.
Um sich im Bereich der KFO weiterzubilden kann ein Zahnarzt auf Fortbildungen gehen uns so auch Zahnarztpunkte sammeln. Zahnarzt Fortbildungspunkte müssen alle 5 Jahre fristgerecht eingereicht werden. Auch durch Selbststudium lassen sich Zahnarzt Punkte sammeln.