Gleichartige Versorgung

Von Gleichartige Versorgung spricht man, wenn eine Behandlung Regelleistungen der Krankenkasse enthält. Diese aber noch durch privat Leistung ergänzt ist.
Wenn die Behandlung Standardleistungen der Krankenversicherung umfasst, wird auch eine Gleichartige Versorgung in Anspruch genommen. Diese Leistungen lassen sich jedoch durch private medizinische Leistungen ergänzen. Daher wählen Patienten bei einer "Gleichartige Versorgung" eine Versorgung von höherer Qualität als die Standardversorgung. Der feste Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Patienten sicher. Alle Kosten außerhalb dieses Bereichs trägt der Patient. Wenn der Patient beispielsweise eine Krone am sechsten Zahn tragen muss, ist die Metalltherapie die Standardbehandlung. Wenn der Patient eine zahnfarbene Verblendung auf der Metallkrone wünscht, erbringt diese Dienstleistung ein privater Arzt, sodass der Patient dafür bezahlen muss. Somit spricht man dann von einer gleichartigen Versorgung.
Unterschied zur andersartigen Versorgung: Bei verschiedenen Arten der Versorgung wählen die Patienten eine Versorgung, die sich von der Standardversorgung völlig unterscheidet. Wenn der Zahnarzt beispielsweise eine Brücke bauen muss, um die Zähne gemäß den Standardpflegemethoden zu ersetzen, ist dies der Fall, aber der Patient entscheidet sich für die Verwendung eines Implantats. In diesem Fall erbringt die Krankenkasse keine Leistungen für die Behandlung in Form einer festen Zulage.

Krankenkassen sind ebenfalls darauf angewiesen das Zahnärzte innerhalb von 5 Jahren ihre Zahnarzt Punkt einreichen. Fortbildungspunkte Zahnarzt oder CME Punkte Zahnarzt lassen sich einfach durch den Besuch von Fortbildungen sammeln.